Anforderungen an die QSM und Vertragspraxen
Die Tierärztinnen und Tierärzte sind verpflichtet, die Produzenten zur Erreichung vorgegebenen Ziele aktiv zu unterstützen und nötigenfalls Mängel anzusprechen und zu dokumentieren.
Jede Tierarztpraxis, welche über entsprechend qualifiziertes Personal verfügt, kann sich beim QGS um einen Zusammenarbeitsvertrag bewerben. Die Geschäftsstelle entscheidet in Rücksprache mit dem Vorstand der Qualiporc Genossenschaft, mit welchen Praxen ein Zusammenarbeitsvertrag zur Betreuung von QGS-Betrieben abgeschlossen wird.
Die Anforderungen an die qualifizierten Schweinemediziner (QSM) sind im Dokument Betreuung von QGS-Betrieben festgelegt. Verfügt eine Tierärztin oder ein Tierarzt noch nicht über alle geforderten Qualifikationen, ist jedoch bereit, die entsprechenden Weiterbildungen zeitnah zu absolvieren, ist auch eine provisorische Anerkennung als QSM möglich.
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