Aufnahme von QGS-Betrieben
Grundsätzlich steht QGS allen Schweizer Schweinehaltern offen, welche die QGS-Richtlinien erfüllen und motiviert sind, Tiergesundheit und Tierwohl etc. auf ihren Betrieben laufend zu verbessern und Tierarzneimittel nach den Regeln von „prudent use“ einzusetzen. Das Aufnahmeprozedere ist in der Richtlinie Aufnahme von QGS-Betrieben beschrieben und die grundsätzlichen Anforderungen an alle Betriebe sind in der Richtlinie Anforderungen und Status ersichtlich (weitere Anforderungen siehe Dokumente).
Das QGS-Gesundheitsprogramm und Safety-plus
- Erfüllt die Vorgaben der SchweinePlus-Programme
- Entspricht den Richtlinien QM Schweizer Fleisch, IP-Suisse und Bio-Suisse
- Statusvergabe mit gegenseitiger Anerkennung zwischen QGS und SGD
- Elektronisches Behandlungsjournal (EBJ) zur Erfüllung der gesetzliche Aufzeichnungspflicht der Tierhalter inkl. Inventarliste der Stallapotheke
- Direkte Betreuung durch die Bestandestierarztpraxis mit transparenten Kosten
- Unterstützung durch QGS-Spezialisten im Bedarfsfall
Die Besuchsfrequenz für QGS-A-Betriebe entspricht der Frequenz der gesetzlich vorgeschriebenen Besuche im Rahmen der TAM-Vereinbarung mit dem BTA. Die Betreuungsintensität und Diagnostik können zunehmen, wenn Interventionsschwellen bei den Parametern Antibiotikumverbrauch, Tiergesundheit und Tierwohl überschritten werden.
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